Bundestag verabschiedet Gesetz zur Integration des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv und richtet einen SED-Opferbeauftragten ein
Mit der Verabschiedung des gemeinsamen Gesetzentwurfs von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen "zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasiunterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten" ist die Zukunft des Stasi-Unterlagen-Archivs langfristig gesichert. Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn sagte nach der Debatte: "Ich freue mich, dass der Gesamtbestand des Stasi-Unterlagen-Archivs jetzt als Teil des "Gedächtnisses der Nation" im Bundesarchiv dauerhaft gesichert ist."
Die Öffnung des Stasi-Unterlagen-Archivs ist eine Errungenschaft der Friedlichen Revolution und war ein weltweit erstmaliger Akt. Die Nutzung der Akten einer Geheimpolizei zur Aufklärung über die Mechanismen der SED-Diktatur und Auseinandersetzung mit der Vergangenheit fand und findet eine hohe internationale Beachtung.
"Die Reform garantiert die Nutzung der Stasi-Unterlagen für die Zukunft und betont den besonderen Charakter und Symbolwert des Stasi-Unterlagen-Archivs als Errungenschaft der Friedlichen Revolution mit internationaler Vorbildwirkung" führt Roland Jahn aus.
Zentrale Aspekte des Gesetzespakets umfassen einen neuen Verweis im Bundesarchivgesetz, der besagt, dass die Stasi-Unterlagen auch weiterhin nach Stasi-Unterlagen-Gesetz zugänglich sind. Damit wird sich an Art und Umfang der Akteneinsicht auch in Zukunft nichts ändern.
Der Berliner Standort "Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie" wird als Ort deutscher Diktatur- und Demokratiegeschichte weiterentwickelt und erhält ein Archiv-Zentrum. Festgelegt im Gesetz sind nun auch die zukünftigen Archiv-Standorte in den jeweiligen Bundesländern: für Sachsen ist es Leipzig, für Thüringen Erfurt, für Sachsen-Anhalt Halle, für Brandenburg Frankfurt / Oder und für Mecklenburg-Vorpommern Rostock. An allen anderen heutigen Standorten wird auch in Zukunft Beratung, Information und Akteneinsicht möglich sein, also in Dresden, Chemnitz, Suhl, Gera, Magdeburg, Schwerin, Neubrandenburg und neu Cottbus. Dazu bemerkte Roland Jahn: „Die Einbindung des Stasi-Unterlagen-Archivs in die Gedenkstättenlandschaft stärkt die Aufklärung über die SED-Diktatur und ist ein wichtiger Beitrag zur Sensibilisierung für die Werte von Freiheit und Menschenrechten.“
Neu ist auch, dass perspektivisch an den Standorten des Bundesarchivs in den westlichen Ländern - Koblenz, Bayreuth, Ludwigsburg oder Freiburg - Akteneinsicht möglich sein kann. Durch die im Gesetz festgeschriebene service-orientierte Quellenforschung im Stasi-Unterlagen-Archiv soll ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung und Verstetigung der Erforschung der SED-Diktatur geleistet werden.
Die Einrichtung einer oder eines Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag ist eine weitere Neuerung, die der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn sehr begrüßte: "Es ist gut, dass aus dem Beauftragten für die Akten ein Beauftragter für die Menschen wird, der nicht nur die Stasi, sondern die gesamte SED-Diktatur in den Blick nimmt."
Quelle: BStU, 19.11.2020