Im Zuge der 2021 erfolgten Überführung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in das Bundesarchiv ist perspektivisch eine Konzentration von Verwaltungsnutzungen auf dem ehemaligen Ministeriumsgelände geplant. Kern der Planungen ist die Schaffung eines Archivzentrums, in dem – zusätzlich zu den Akten der Stasi - weitere Bestände zur DDR-Geschichte zusammengeführt werden sollen. Darüber hinaus sind Räume für die Forschung sowie Werkstätten zur Rekonstruktion und Restaurierung von Unterlagen/Dokumenten geplant. Lichtenberg würde so zu einem der bedeutendsten Standorte des Bundesarchivs.
Es bedarf jedoch noch weiterer konkretisierender Verfahren bis die bauliche Umsetzung beginnt bzw. abgeschlossen werden kann. Rahmenbedingungen wie Eigentumsverhältnisse, unterschiedliche Planungs- und Entwicklungsabsichten, verbindliche Finanzierbarkeit oder politische Beschlüsse und vorgeschriebene Verfahrens- und Beteiligungsabläufe und -zeiten sind berücksichtigen. Erst dann kann gebaut werden. Die Realisierung wird deshalb noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Weitere Planungsschritte sind als Voraussetzung notwendig. Zu nennen sind insbesondere:
- die Konkretisierung der funktionalen und städtebaulichen Konzeption für das vom Bund geplante Archivzentrum zur DDR-Geschichte, sowohl quantitativ wie städtebaulich-architektonisch,
- vom Raumprogramm über den städtebaulichen Entwurf im Rahmen eines konkurrierenden Verfahrens bis zur Baugenehmigungsplanung,
- die inhaltliche Konkretisierung der Angebote des Campus für Demokratie durch den Bund und das Land Berlin,
- die Ausformulierung der Idee des vom Bund und dem Land Berlin unterstützten Forums Opposition und Widerstand im Alltag einer Diktatur 1945 bis 1990,
- die Entwicklung von konkreten, mit den Sanierungszielen verträglichen Nutzungsvorstellungen für die Häuser 15-16 und 18 durch die Eigentümerin
Die Schaffung dauerhaften Planungsrechts durch Fortführung des Bebauungsplanes 11-80 mit der nachhaltigen Festlegung der städtebaulich-funktionalen Ziele für die Grundstücke, die Grundstücksneuordnung einschließlich der Sicherung der Erschließung im Block und der Beseitigung baurechtswidriger Missstände stellt gegenwärtig den wichtigsten planerischen Schritt dar. Die Beteiligungsschritte nach den §§ 3 (1) und 4(1) Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange) ist erfolgt. Die verbindlichen Beteiligungsschritte befinden sich (Stand Anfang 2026) in Vorbereitung, bedürfen jedoch noch der weiteren Unterstützung durch fachliche Untersuchungen.